Mit dem Hund in Bus und Bahn unterwegs

Nicht immer darf der Hund kostenlos mitfahren. Manchmal benötigt es auch mehr als ein Ticket/Billet - Unsere Links geben einen Auszug und Hinweise, worauf Sie bei Ihren Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel achten sollten um keine bösen Überraschungen zu erleben
Nicht immer ist Ihr Vierbeiner in Bus und Bahn an Ihrer Seite kostenfrei erlaubt. Dürfen manchmal kleine Hunde bei einem Betreiber ohne Gebühr in Tasche oder Körbchen mitfahren, fordert ein Anderer zumindest ein Kinderticket / Billet. Mitunter ist auch die derzeitige Risthöhe von aktuell entscheidendem "Wert" (gerade bei Jungtieren).
Andere widerrum haben durchaus weitere Regeln, die es zur Sicherheit der anderen Fahrgäste einzuhalten gilt. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Manche könnten durchaus Panik bekommen.
Um sich und Ihrem Hund solche Ärgernisse und Stress-Situationen zu ersparen, sollten Sie sich grundsätzlich VOR Fahrtantritt über die aktuell gültigen Bestimmungen informieren. Änderungen gibt es derweil immer wieder und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Hier haben wir einige Links zusammen getragen, die zumindest einen kleinen Einblick bzw. Hinweis geben, dass "einfach einsteigen und los gehts" nicht immer vor bösen oder gar teuren Überraschungen schützt. Natürlich übernehmen wir auch hier keine Verantwortung für die aktuelle Richtigkeit der unter den Links angegebenen Informationen.
So wird die Bus- und Bahnfahrt eine entspannte Reise für Beide:
https://www.anwalt.org/hund-im-bus/
Deutschland
https://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml
https://www.test.de/Tiere-in-Bus-und-Bahn-Diese-Regeln-gelten-5369884-0/
https://www.mvg.de/tickets-tarife/sonstige/mitnahme/hundemitnahme.html
Hinweis z.B. in München:
""Hundemitnahme - Regeln für die Mitnahme von Hunden
Pro Fahrgast mit gültiger Fahrkarte kann ein Hund kostenlosmitgenommen werden. Für jeden weiteren Hund muss eine Fahrkarte nach dem Kindertarif gelöst werden. Kleine Hunde in einem Korb oder einer Tasche fahren generell zum Nulltarif.
Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
In den freigegebenen Zügen des Regionalverkehrs werden Hunde – soweit sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden – nur unter der Voraussetzung befördert, dass sie angeleint und mit einem geeigneten Maulkorb versehen sind.
Alle Hunde müssen in den Fahrzeugen sowie in S- und U-Bahnhöfen ständig kurz gehalten angeleint sein! Darüber hinaus dürfen "Kampfhunde" gemäß der "Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" in der jeweils gültigen Fassung, weder in den Fahrzeugen noch in die S- und U-Bahnhöfe mitgenommen werden.""
Österreich
https://www.tirol.tl/de/freizeit-aktiv/urlaub-mit-hund/hunde-in-oeffentlichen-verkehrsmitteln/
https://homepage.univie.ac.at/horst.prillinger/ubahn/deutsch/tarife.html
Schweiz
https://www.zvv.ch/zvv/de/abos-und-tickets/tarif/tiere-handgepaeck-kinderwagen.html
https://www.sbb.ch/de/abos-billette/billette-schweiz/hunde.html
(Bild: pixabay.de)
Kommentar

Mit dem Hund in Bus und Bahn unterwegs
Nicht immer darf der Hund kostenlos mitfahren. Manchmal benötigt es auch mehr als ein Ticket/Billet - Unsere Links geben einen Auszug und Hinweise, worauf Sie bei Ihren Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel achten sollten um keine bösen Überraschungen zu erleben

Hier finden Sie die Hitzetabelle, Erste-Hilfe-Tipps und Wichtiges zur Rechtslage bei Hunderettung aus fremden Fahrzeugen. Denn das berühmte "Mal eben schnell" bezahlt ihr Tier rasch mit dem Leben

Hier kommt unser Ratgeber für die heiße Jahreszeit

Wandern mit Hund – Tipps und Tricks für den Spass miteinander

Hunde sicher transportieren, da der Hund lt. Gesetz eine Sache ist, ist er auch technisch so zu betrachten wenn wir den Hund im Auto mitnehmen.